Die Züge nach Sintra fahren in der Hauptverkehrszeit alle 15 Minuten.
Rollstuhlfahrer in Bus und Bahn
Für den öffentlichen Transport von gehbehinderten Personen kommen in Portugal
- für die Benutzung des Busses die EU Richtlinie 1371 vom 23.10.2007
- für die Benutzung der Bahn die EU Richtlinie 181 vom 16.02.2011
zur Anwendung. Dies beinhaltet unter anderem den kostenlosen Transport von Hilfsmitteln sowie Hilfe beim Ein- und Aussteigen aus dem Transportmittel, sofern mindestens 48 Stunden zuvor beantragt.
Die kostenlose Beförderung von Begleitpersonen ist hierin leider nicht enthalten. Zusätzliche positive Vorschriften zu diesem Thema waren zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Textes nicht bekannt.